Hausbesuche bei Privatpersonen erfolgen nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen, etwa bei schwerer Bettlägerigkeit. Voraussetzung ist eine klare Indikation sowie die Abstimmung mit dem zuständigen Hausarzt und der betreuenden Hauskrankenpflege. So stellen wir sicher, dass auch Patient*innen in besonderen Lebenssituationen fachgerecht versorgt werden – sicher, abgestimmt und wohnortnah.